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Nivona Cube 4102 Kaffeeautomat

Nivona Cube 4102 Kaffeeautomat
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Nivona Cube 4102 Kaffeeautomat

459,00 EUR
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Artikel-Nr.: 300004102
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Nivona Cube 4102 Kaffeeautomat

Der Nivona Cube 4102 Kaffeeautomat in Cremeweiß bringt Aroma-Technologie in kompakte Maße. Dank des innovativen Click Cup so einfach wie möglich für mahlfrischen Espresso und Kaffee. Ein Kaffeeautomat, der Ideen von Siebträger, Kaffeevollautomat und Kapselmaschine in sich vereint. Alles mit dem charakteristischen Klick. Click Click Coffee. So hat Kaffee noch nie geschmeckt. Gerne führen wir Ihnen alle Geräte bei uns im Haus vor und beraten Sie auch kompetent und ausführlich über unsere gebührenfreie Hotline.

Nivona Cube 4102

- Symbol Touchdisplay
- Live-Programmierung möglich
- Patentiertes Brühsystem mit automatischem Tampern
- Entsorgen der Kaffeepulver-Reste mit einem Dreh beim Click Cup
- Mahlen und brühen mit dem Click Cup einfach und schnell
- Kegelmahlwerk aus gehärtetem Stahl
- Kaffeetemperatur einstellbar in drei Stufen
- Kaffeestärke einstellbar in fünf Stufen
- Kompaktes Design
- ECO-Modus Stromsparfunktion
- Leistungsstarker Thermoblock
- Mahlgrad einstellbar
- Maße (BxHxT), cm ca. 21 x 32 x 21
- Bohnenbehälter, Inhalt ca. 250 gr
- Entnehmbarer Wassertank, Volumen ca. 1,4 l
- Spannung 230 V
- Max. Leistungsaufnahme 1455 W
- Gewicht inkl. Verpackung 8,0 kg

Hersteller-Artikelnummern:

300004102
Geliefert wird immer die aktuellste Version.

Informationspflichten gemäß Art. 19 GPSR

Produkt: Nivona Cube 4102 Kaffeeautomat
Artikel-Nr: 300004102

Hersteller: Nivona
NIVONA Apparate GmbH
Fritz-Haber-Straße 10
90449 Nürnberg
E-Mail: info@nivona.com

Nivona Garantiebedingungen

Der Endabnehmer dieses Apparates (Verbraucher) hat bei einem Kauf dieses Apparates von einem Unternehmer (Händler) in Deutschland im Rahmen der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf gesetzliche Rechte, die durch diese Garantie nicht eingeschränkt werden. Diese Garantie räumt also dem Verbraucher zusätzliche Rechte ein. Dies klargestellt, leisten wir – NIVONA Apparate GmbH – gegenüber dem Verbraucher Garantie für diesen Apparat für den Zeitraum von 24 Monaten ab Übergabe zu den folgenden Bedingungen:

1. Mit dieser Garantie haften wir dafür, dass dieser neu hergestellte Apparat zum Zeitpunkt der Übergabe von Händler an den Verbraucher die in der Produktbeschreibung für dieses Gerät aufgeführten Eigenschaften aufweist. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn der Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Apparats erheblich gemindert ist. Zeigt sich der Mangel nach Ablauf von sechs (6) Monaten ab dem Über - gabezeitpunkt, so hat der Verbraucher nach zu - weisen, dass das Gerät bereits zum Übergabe - zeitpunkt mangelhaft war. Nicht unter diese Garantie fallen Schäden oder Mängel aus nichtvorschriftsmäßiger Handhabung sowie Nicht - beachtung der Bedienungsanleitung.

2. Dieser Apparat fällt nur dann unter diese Garantie, wenn er in Deutschland und bei einem NIVONA-autorisierten Fachhändler gekauft wurde, er bei Auftreten des Mangels in Deutschland betrieben wird und die Garantieleistungen auch in Deutschland erbracht werden können. Mängel müssen uns innerhalb zwei (2) Monaten nach deren Kenntnis angezeigt werden.

3. Mängel dieses Apparates werden wir innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels unentgeltlich beseitigen; die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Arbeits- und Materialkosten, werden von uns getragen. Über diese Nachbesserung hinaus - gehende Ansprüche werden dem Verbraucher durch diese Garantie nicht eingeräumt.

4. Im Garantiefall ist der Apparat vom Verbraucher an den genannten NIVONA Zentralservice zu versenden, wobei der Apparat gut zu verpakken ist (Originalverpackung) und die vollständige Anschrift des Verbrauchers zusammen mit einer kurzen Fehlerbeschreibung in das Paket zu legen ist. Zum Nachweis des Garantie-Anspruchs ist der Sendung der Original-Kauf -beleg (Kassenzettel, Rechnung) beizufügen.

5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit für diesen Apparat; ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.

6. Mängelansprüche aus dieser Garantie verjähren in zwei (2) Jahren ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Apparates vom Händler an den Verbraucher, der durch den Original-Kaufbeleg (Kassenzettel, Rechnung) zu belegen ist; wenn dieser Apparat gewerblich genutzt wird, re duziert sich die Verjährungsfrist auf sechs (6) Monate.

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